Wie kann man sich gegen Berufsunfähigkeit absichern?
Die Gefahr der Berufsunfähigkeit ist recht hoch. Dato kann jeder vierte bzw. fünfte Erwerbstätige aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht bis zum Renteneintritt ausüben.
Ob Rückenleiden, Herzerkrankungen oder schwere Depressionen, die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig und können im Grunde jeden treffen. Jung oder alt, Steuerberater oder Fliesenmeister, alle hoffen, dass sie verschont bleiben und keine Berufsunfähigkeit tatsächlich eintritt.
Wer nun glaubt, dass bei Berufsunfähigkeit das staatliche Netz eine sichere Auffanghilfe gewährt, wird im Fall der Fälle vermutlich enttäuscht. Das Netz zeigt Löcher, erhebliche sogar. Denn die eigentliche Berufsunfähigkeitsrente gilt unter bestimmten Bedingungen ausschließlich für vor 1961 Geborene. Ansonsten ist die Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung entscheidend und „berufsunfähig“ ist reinweg per Definition nun einmal nicht „erwerbsgemindert“ oder gar „erwerbsunfähig“.
Die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung
Während im Sinne der Berufsunfähigkeit der eigene Beruf (erlernt bzw. zuletzt ausgeübt) und die Fähigkeit diesen auszuüben zentrale Kriterien sind, spielt bei der gesetzlichen Erwerbsminderung die Fähigkeit, irgendeiner Tätigkeit stundenweise oder gar nicht nachgehen zu können, eine Rolle. |
Wer seinen Beruf nicht mehr praktizieren kann aus gesundheitlichen Gründen, aber einen anderen Job durchaus verrichten könnte, wird von staatlicher Seite keine Hilfe erwarten können. Erst wenn die Leistungsfähigkeit bezogen auf irgendeine Tätigkeit eingeschränkt ist, kommt die Rente wegen Erwerbsminderung in Betracht und nur wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Wer wirklich die Fähigkeit, seinem Beruf nachgehen zu können, finanziell absichern möchte, benötigt eine private Berufsunfähigkeit Versicherung. Welche Absicherungsmöglichkeiten eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet, darüber kann man sich auf der Webseite von Berufsunfaehigkeitsversicherung vergleich 24 informieren.
Die Berufsunfähigkeitspolice zahlt bei Eintreten der Berufsunfähigkeit des Versicherten an diesen eine private Berufsunfähigkeitsrente aus. Die Höhe der Rente wird vertraglich vereinbart und sollte sich nach den monatlichen Ausgaben und den möglichen Einkünften (ohne Arbeitsentgelt) der versicherten Person bemessen. Dynamiken in der Rentenhöhe sind möglich.
Allerdings ist zu beachten, wie der Begriff „Berufsunfähigkeit“ im Vertragswerk definiert ist. Angeraten sind Verträge, bei denen tatsächlich der eigene (oft der zuletzt langfristig ausgeübte) Beruf als Kriterium herangezogen wird. Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer Verweisung auf andere, mögliche, vergleichbare Tätigkeiten sind wenig sinnvoll, da dies in den Zügen dem Prinzip der gesetzlichen Rente wegen Erwerbsminderung entspricht und häufig auch die praktische Umsetzbarkeit keine Beachtung findet. Zu berücksichtigen ist ferner die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit, die zur Leistungspflicht des Versicherers führt.
Wie sich die Versicherungsbeiträge errechnen
Die Versicherungsbeiträge für eine private Berufs- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung werden von individuellen Vorgaben des Versicherten wie Alter, Gesundheitszustand, Beruf, Versicherungslaufzeit und Höhe der Berufsunfähigkeitsrente beeinflusst, wie man hier lesen kann. Risikozuschläge können festgesetzt werden, auch die Ablehnung des Versicherungsantrages durch die Versicherungsgesellschaft bei erhöhtem Risiko oder Vorerkrankungen ist denkbar. Bei Ablehnung oder überhöhten Zuschlägen können andere Policen eine Grundabsicherung bieten, darunter die Grundfähigkeitsversicherung oder die Dread Disease.
Die private Absicherung der Berufsunfähigkeit funktioniert vor allen Dingen mit einer Berufsunfähigkeitsrente aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die man hier erhalten kann. Wird der Versicherungsantrag für diese wegen Vorerkrankungen abgelehnt, können weitere Vertragsformen wie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitsversicherung interessant sein.
Fazit: Wer auf Grund einer Krankheit oder wegen eines Unfalls berufsunfähig wird, erhält ohne private Berufsunfähigkeitspolice keine finanzielle Unterstützung. Gesetzlich ist in vielen Fällen nur noch die Rente wegen Erwerbsminderung relevant und diese sieht bei Berufsunfähigkeit keine Leistung vor.
Und selbst die Erwerbsminderungsrente reicht häufig nicht, um den bestehenden Lebensstandard auch nach Krankheit oder Unfall fortführen zu können. Aus diesem Grund ist eine private Vorsorge angebracht. Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung kann man auf der Webseite von www.Berufsunfaehigkeitsversicherungvergleich24.de erhalten.